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EU AI Act Risiko-Schnelltest
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Frage 1 von 12
Gesetzliche Prüfmatrix · Art. 6, Art. 26 & Anhang III EU AI Act
Hochrisiko-KI Anwendungsbereiche & Pflichtenkatalog
Fällt Ihr KI-System unter Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689, gelten strenge Konformitätsanforderungen vor dem Inverkehrbringen sowie verbindliche Betreiberpflichten.
| Anhang III Bereich | Typische Anwendungsfälle | Verbindliche Betreiberpflichten (Art. 26) |
|---|---|---|
| 1. Biometrie | Biometrische Fernidentifizierung, Kategorisierung nach geschützten Merkmalen | Menschliche Aufsicht (Vier-Augen-Prinzip), lückenlose Protokollierung (Logs ≥ 6 Monate) |
| 2. Kritische Infrastruktur | Sicherheitskomponenten im Straßenverkehr, Energie-, Wasser- oder Gasversorgung | Cybersecurity-Audits (Art. 15), Risikomanagementsystem (Art. 9) |
| 3. Beschäftigung & HR | CV-Parsing, Ranking von Bewerbern, KI-Leistungsüberwachung am Arbeitsplatz | Transparenzhinweis an Mitarbeiter/Bewerber, Diskriminierungsfreie Trainingsdatenprüfung |
| 4. Wesentliche Dienste | Kreditwürdigkeitsprüfung (Scoring), Risikobewertung bei Lebens-/Krankenversicherungen | Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA nach Art. 27), Erklärbarkeit von Einzelfallentscheidungen |
Sanktionsrahmen nach Art. 99 EU AI Act
• Bis zu 35 Mio. € bzw. 7 % des weltweiten Jahresumsatzes: Bei Einsatz verbotener KI-Praktiken (Art. 5).
• Bis zu 15 Mio. € bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes: Bei Verletzung der Anbieter- oder Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI.
• Bis zu 7,5 Mio. € bzw. 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes: Bei irreführenden Angaben gegenüber Benannten Stellen und Aufsichtsbehörden.
• Bis zu 15 Mio. € bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes: Bei Verletzung der Anbieter- oder Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI.
• Bis zu 7,5 Mio. € bzw. 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes: Bei irreführenden Angaben gegenüber Benannten Stellen und Aufsichtsbehörden.