Synthesia
Verifizierte KI-Videokommunikation mit synthetischer Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO
Statutarisches Compliance-Profil (EU AI Act & DSGVO)
Verhindert unbefugten Abfluss von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 203 StGB / GeschGehG) an allgemeine LLMs.
Erfüllt die Nachweispflicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister.
Art. 50 Abs. 4 KI-VO: Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und künstlich erzeugte Personen/Stimmen.
Relevanz für Banken, Versicherungen und KRITIS-Unternehmen unter DORA und NIS-2.
"Synthesia setzt Maßstäbe bei der freiwilligen und gesetzlichen Kennzeichnung synthetischer Medien (C2PA / Art. 50 KI-VO) und schützt vor Identitätsmissbrauch durch strenge Avatar-Verifikation."
Wesentliche technische Leistungsmerkmale
- ▪Strenger Verifikationsprozess für benutzerdefinierte Avatare
- ▪Automatische C2PA-Metadaten zur Kennzeichnung synthetischer Videos
- ▪EU-Datenresidenz-Option für Unternehmenskunden
- ▪ISO 27001 zertifizierte Sicherheitsarchitektur
Bereit zur Evaluierung von Synthesia?
Öffnen Sie den verifizierten Unternehmenszugang des Anbieters.